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   LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22   

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https://dejure.org/2023,39480
LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22 (https://dejure.org/2023,39480)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2023 - 2 Sa 2/22 (https://dejure.org/2023,39480)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2023 - 2 Sa 2/22 (https://dejure.org/2023,39480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers aufgrund der unwirksamen Arbeitgeberkündigung

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  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22
    Die Beklagte hat den Kläger in diesem Zeitraum nicht beschäftigt und befand sich ab dem 01. April 2020 aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§ 293 BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, juris Rn. 12; Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 m.w.N.; für den Fall einer unwirksamen Änderungskündigung Urteil vom 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 -, juris Rn. 21).

    Der Annahmeverzug endet mit Wirkung für die Zukunft (erst) dann, wenn der Arbeitgeber wieder bereit ist, die geschuldete Arbeitsleistung im Rahmen des bisherigen Vertragsverhältnisses entgegenzunehmen (etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, a.a.O. Rn. 13).

    Der Leistungswille hat sich dabei auf die i.S.v. § 294 BGB zu bewirkende Beschäftigung zu beziehen (BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, juris Rn. 14 - 16 m.w.N.).

    Die Ablehnung des Änderungsangebots im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung ist deshalb im Grundsatz nicht anders zu beurteilen als die Ablehnung eines entsprechenden Angebots nach erfolgter Kündigung (BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, a.a.O Rn. 32).

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22
    Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig i.S.d. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen Verdienst, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (etwa BAG, Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 205/21 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Das Beharren des Arbeitnehmers darauf, dass der Arbeitgeber seine aus dem vorläufig vollstreckbaren Titel folgende Rechtspflicht erfüllt, ist nicht treuwidrig i.S.d. § 242 BGB (BAG, Urteil vom 08. September 2021 - 5 AZR 205/21 -, juris Rn. 18).

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22
    Die Beklagte hat den Kläger in diesem Zeitraum nicht beschäftigt und befand sich ab dem 01. April 2020 aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§ 293 BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, juris Rn. 12; Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 m.w.N.; für den Fall einer unwirksamen Änderungskündigung Urteil vom 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 -, juris Rn. 21).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22
    (BAG, Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 -, juris Rn. 25).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22
    Die Beklagte hat den Kläger in diesem Zeitraum nicht beschäftigt und befand sich ab dem 01. April 2020 aufgrund ihrer unwirksamen Arbeitgeberkündigung(en) im Annahmeverzug (§ 293 BGB), ohne dass ein Angebot der Arbeitsleistung erforderlich gewesen wäre (vgl. BAG, Urteil vom 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 -, juris Rn. 12; Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19 m.w.N.; für den Fall einer unwirksamen Änderungskündigung Urteil vom 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 -, juris Rn. 21).
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